2007-09-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der FMG Fahrzeug u. Motoren GmbH mit Sitz in Scharnebeck (Amtsgericht Lüneburg HRB 2405) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-10-21: Geschäftsanschrift: Konauer Straße 21, 21354 Bleckede.