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Wesserling Garten- und Landschaftsbau GmbH

Landschaftspflege, GALABAU, Steinarbeiten..., Jahrespflege, Baumarbeiten, Heckenschnitt, Erd, Baustellenüberfahrt, Wegebau, Grünanlagen
Adresse / Anfahrt
Lohe 24
22941 Delingsdorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-06-14:
Name der Firma: Wesserling Garten- und Landschaftsbau GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Delingsdorf; Geschäftsanschrift: Lohe 24, 22941 Delingsdorf; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Garten- und Landschaftsbau. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Wesserling, Mike, *14.06.1989, Delingsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des Mike Wesserling e.K. mit Sitz in Delingsdorf (AG Lübeck, HRA 10443 HL) auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 17.05.2022 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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