2017-11-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2017. Geschäftsanschrift: Rosenheimer Straße 1, 57520 Steinebach. Gegenstand: die Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Linienverkehr für den Landkreis Altenkirchen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schrei, Oliver, Mudersbach, *29.07.1970, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-11-14: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schrei, Oliver, Mudersbach, *29.07.1970, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-07-30: Mit der Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH mit Sitz in Steinebach/Bindweide (Amtsgericht Montabaur, HRB 6214) als herrschendem Unternehmen ist am 04.06.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2018 zugestimmt.
2020-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Erbringung von Personenbeförderungsleistungen, insbesondere im Linienverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Altenkirchen. Erbringung anderer Personenbeförderungsleistungen bleibt im Rahmen des Vergabe- und Wettbewerbsrechts unberührt. (2) Leistungen sind auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen oder benachbarter Landkreise zu erbringen, ungeachtet der abgehenden Linien oder sonstiger Teildienste, die in das Zuständigkeitsgebiet dieser benachbarten örtlichen Behörden führen (unbedeutende ein- und ausbrechende Verkehre). (3) Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der Gesellschaft müssen der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie vom Landkreis Altenkirchen oder von einer juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde.