2005-08-24: ZOO-Fachmarkt Hilgert GmbH & Co. KG, Ahaus (Wüllener Straße 94, 48683 Ahaus, Betrieb eines Cartencenters, Handel mit Schnittblumen, Pflanzen und Gehölzen, Sämereien, Pflanzenschutz und Bodenverbeserungsartikeln, insbesondere mit Holzprodukten, Gartenmöbeln und -geräten, Springbrunnen- und Wassertechnik, Innen- und Außengefäßen sowie Dekorations- und Geschenkartikeln, des Weiteren Handel mit Tieren, Tierbedarf, Tierzubehör und Futtermitteln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2005 mit der Hilgert's Garten-Center Ahaus GmbH mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HR B 3741) verschmolzen. Firma geändert in: Westmünsterland Gartencenter Hilgert GmbH & Co. KG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.