2017-03-17: Gegenstand: Der Zweckverband hat im Gebiet seiner Mitgliedsgemeinden (Verbandsgebiet) folgende Aufgaben:
a) Die Versorgung mit dem notwendigen Trinkwasser,
b) Schmutzwasser und Fäkalschlamm, häuslichen und gewerblichen Ursprungs, welches im Verbandsgebiet anfällt, abzuleiten und zu reinigen,
c) Schmutzwasser aus sonstigen Betrieben, das nicht einer Sonderbehandlung unterzogen werden muss, soweit die Kanal- und Kläranlagenkapazität in Menge und Verfahrensweise ausreicht, zu übernehmen und zu reinigen,
d) Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, instand zu setzen, zu erneuern sowie zu betreiben,
e) Abwasserentsorgungsanlagen zu planen, zu errichten, instand zu setzen, zu erneuern sowie zu betreiben.
Vertretungsregelung: Der Zweckverband wird durch den Verbandsvorsteher allein vertreten.
Verbandsvorsteher: Klann, Silvia, geb. Groß, *06.11.1959, Karstädt OT Sargleben.
Rechtsform: Körperschaft öffentlichen Rechts. Satzung vom 10.06.2004 zuletzt geändert am 05.09.2016
2019-12-16: Durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.08.2018 wurde die Satzung in der Anlage 2 geändert.
2020-04-28: Die Eintragung des Verbandes ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.