2018-09-06: ((1) Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätig-keiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschl. der Treuhandtätigkeit. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesonde-re gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bank¬geschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuer-be¬rater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Winkelhausenstr. 20 b, 49090 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Wewers Verwaltungsgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, Osnabnrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 212859).