2009-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Ottersberg sowie eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.Geschäftsanschrift: Giers-Schanzendorf 1, 28870 Ottersberg.
2011-05-02: Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Einzelprokura: Wulf, Björn, Langenhagen, *20.05.1974.
2014-11-20: Nicht mehr Geschäftsführer: Nienstedt, Marc, Kaufmann, Oyten.
2017-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Whirlpool & Living GmbH.
2020-10-15: Mit der Lifepark AG, Achim (Amtsgericht Walsrode, HRB 203423) als herrschendem Unternehmen ist am 18.09.2020 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2020-10-15: Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der VertriebsPark GmbH, Achim (AG Walsrode, HRB 205174) beschlossen. Stammkapital nunmehr: 50.000,00 EUR.
2020-10-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.01.2020 mit der VertriebsPark GmbH mit Sitz in Achim (AG Walrode, HRB 205714) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.