Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

WiDePartners Gesellschaft für Einkaufsmanagement mbH

Unternehmensberatung, Einkaufsmanagment NordWerk, NordWerk Unternehmensberatung..., Lieferketten, Materialkosten, Einkaufsprozesse, Vereinfachung
Adresse / Anfahrt
Emsstraße 20
26382 Wilhelmshaven
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2004 mit Änderung vom 31.07.2007. Gegenstand: Beratung bzgl. der Organisation des Einkaufs. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Deil, Thomas, Wilhelmshaven, *17.11.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Willuweit, Harald, Maitenbeth, *11.12.1956. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Aschheim, Landkreis München (bisher AG München HRB 163304) nach Wilhelmshaven beschlossen.

2009-10-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.10.2009 mit der NWB NordWest Beschaffungsmanagement GmbH mit Sitz in Apen (Amtsgericht Oldenburg HRB 203536) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.