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Wiedbrauk Sport & Fashion GmbH

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Adresse / Anfahrt
Brooktorkai 10
20457 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.1978 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.1999 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dassendorf (bisher Amtsgericht Lübeck HRB 1012 SB) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Brooktorkai 10, 20457 Hamburg. Gegenstand: Einzel-, Groß- und Versandhandel mit Sport- und Freizeitartikeln und -geräten. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Wiedbrauk, Torsten, Dassendorf, *09.02.1955, einzelvertretungsberechtigt.

2011-03-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Wiedbrauk Sport & Fashion GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2010 mit der Wiedbrauk Design Produktion- und Handels GmbH mit Sitz in Dassendorf (AG Lübeck HRB 896 SB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-04-14:
Aumühle. Der Sitz ist nach Aumühle (jetzt Amtsgericht Lübeck, HRB 15702 HL) verlegt.

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