2015-07-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2015. Geschäftsanschrift: Elbchaussee 138, 22763 Hamburg. Gegenstand: der Handel, die Produktion und Weiterverarbeitung von Gütern aller Art, insbesondere Laboratoriumsbedarf sowie Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Palm, Philipp, Hamburg, *11.10.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-02: Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Wiegand International GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Billwerder Ring 10, 21035 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel, die Produktion und Weiterverarbeitung von Gütern aller Art, insbesondere Laboratoriumsbedarf sowie Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere durch Fortführung des von der Wiegand International GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 29017) betriebenen Geschäfts.
2016-06-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Jörn Wiegand Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-04-18: Änderung zur Geschäftsanschrift: Schilfstraße 12, 20457 Hamburg.