2009-08-18: Geschäftsanschrift: Wurzacher Straße 9/1, 88430 Rot an der Rot. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wiest GmbH", Rot an der Rot (Amtsgericht Ulm HRB 640912) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-10-13: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteil) und § 11 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 478.000,00 EUR auf 530.000,00 EUR erhöht.
2010-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung) beschlossen.
2012-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteil) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 10.000,00 EUR auf 540.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 540.000,00 EUR.
2017-09-04: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wiest Verwaltungs GmbH", Rot an der Rot (Amtsgericht Ulm HRB 724215) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-12-01: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wiest, Siegfried, Rot an der Rot, *06.04.1964.