2009-08-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2009. Geschäftsanschrift: Winterleitenweg 1-3, 97318 Kitzingen. Gegenstand des Unternehmens: die Vermarktung und der Vertrieb von Schutzrechten und innovativen Geschäftsideen sowie der Im- und Export von Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Witt, Stefan Klaus Helmut, geschäftsansässig in Kitzingen, *31.07.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-08: Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Im- und Export von Waren aller Art und eine Agentur für Marketing. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Witt, Stefan Klaus Helmut, Kitzingen-Sickershausen, *31.07.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und Übernahme und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 20.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 und Zustimmungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2014 Teile des Vermögens der Firma Stefan Witt e.K. mit dem Sitz in Kitzingen (Amtsgericht Würzburg HRA 7307) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.