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Wild Kartoffel- und Zwiebelmarkt GmbH

DVD-Video, Zusammenschnitt, Versandkostenpauschale..., Bauwolle, Erhältich, Landesprodukte
Adresse / Anfahrt
Albert-Einstein-Straße 1
75031 Eppingen
Kontakt
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-08:
Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 1, 75031 Eppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Wild, Stefan, Eppingen, *22.03.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 205.000,00 EUR erhöht. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Groß- und Einzelhandel mit Kartoffeln und Zwiebeln, daneben auch mit anderen landwirtschaftlichen pflanzlichen Erzeugnissen, insbesondere auch deren Erfassung, Sortierung, Lagerung, Aufbereitung und Verarbeitung. Stammkapital nun: 205.000,00 EUR.

2015-04-28:
Einzelprokura: Hockenberger, Nikita, Ittlingen, *13.09.1972.

2020-04-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Mäckel-Wild, Sabrina Patricia, Eppingen, *05.05.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-16:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.11.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wild Kartoffelverarbeitung GmbH", Eppingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 101902) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-18:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 17.12.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.