2014-05-03: Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Bucher Weg 8, 16321 Ahrensfelde OT Lindenberg; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wilgen, Heinz G. Geschäftsführer: 2.
Heddergott, Christian, *09.04.1965, Stahnsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 3.
Kemper, Oliver, *30.11.1962, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2014-09-19: Name der Firma: Wilgen Korrosionsschutz GmbH; Sitz der Firma: Die Eintragung betreffend den Sitz ist nach einer Gemeindegebietsreform von Amts wegen wie folgt angepasst: Ahrensfelde; Geschäftsanschrift: Bucher Weg 18, 16356 Ahrensfelde OT Lindenberg; Gegenstand: Die Entlackung von Metallteilen, der Korrosionsschutz durch Strahlen und Verzinken sowie die Lackierung und Pulverbeschichtung. Kapital: 282.000,00 EUR; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Kemper, Oliver; Geschäftsführer: 4.
Tefelski, Ralf, *09.08.1961, Stahnsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2014 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 789,47 EUR auf 282.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital).
2020-06-03: Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Heddergott, Christian; Geschäftsführer: 5.
Hermann, Frank, *05.11.1960, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-12-21: Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Tefelski, Ralf
2020-12-29: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Victor LKH Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 144611 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird