2005-11-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2005 mit Nachtrag vom 22.11.2005. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verwertung von eigenen Grundstücken, Aufbereitung von Grundbesitz und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen samt sämtlichen damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Betreiben von Discount-Märkten; ausdrücklich ausgenommen sind jedoch Geschäfte i.S.v. § 34 c GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scharl, Georg, Dorfen, *29.10.1955; Wilhelm, Karin, Dorfen, *26.01.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-05-09: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schloss Seeleiten, Seeleiten 1, 82418 Seehausen.
2017-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Erding. Geschäftsanschrift: Gießereistr. 12, 85435 Erding. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Objekten und Grundstücken, Bauobjekten, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen einschließlich Bauträger- und Baubetreuungsgeschäften sowie Aufbereitung von Grundbesitz und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen samt sämtlichen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
2019-01-26: Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Wilhelm-Scharl, Karin, Dorfen, *26.01.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-05: Die Wilhelm & Scharl Wohnungsbau GmbH mit dem Sitz in Erding ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.