2007-02-14: Wilhelm Stührenberg GmbH & Co. KG, Nordenham (Werftstrasse 18, 26954 Nordenham, Güterfernverkehr, Spedition, Werk- und Werkfernverkehr, Nahverkehr, Industrieentsorgung, Containerdienst, Ausführung von Bagger-, Planierungs-, Tiefbau- und Abbrucharbeiten, Baustoffrecycling, der Betrieb von Sand- und Kiesgruben und der Handel mit Sand und Kies sowie der Transport von Sand und Kies sowie Lehm und Tongewinnung, Groß- und Einzelhandel mit Baustoff- und Wegematerial, Lagerung und Umschlag von Rohstoff- und Industrieprodukten, die Beteiligung (gleichgültig in welcher Rechtsform) an Industrie-, Handels- und Handwerkunternehmen, auch die Übernahme der Geschäftsführung, jede angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens, Dienstleistungen für Industrie und Gewerbe.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stührenberg Beteiligungsgesellschaft mbH, Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRB 100418); Wasmuth, Heiner, Nordenham, *05.05.1963. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wilhelm Stührenberg GmbH, Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRB 100398) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-09-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 04.07.2017 mit Ergänzung vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 und 30.08.2017 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Stührenberg Sand & Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Nordenham übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.