Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Wilke Finanz GmbH & Co. KG

Analyseberichts, Google-Produkten, PHP-Anwendungen..., Kampagnendaten, Analysebericht, Sitzungs, Benutzersitzung, Besucherzahl, Google-Suche, Konsumkredit
Adresse / Anfahrt
Königsberger Straße 3
12207 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-24:
Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Wilke Finanz Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 234413 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2021-12-08:
Rechtsverhaeltnis: Der Einzelkaufmann Frank Wilke, geb. 11.09.1971, Ludwigsfelde hat als Inhaber der Firma "Frank Wilke e.K.", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47622 B) aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 02.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tage in Gesamtheit auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.