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Willms Touristik GmbH & Co. KG

Rundfahrt, Entdeckungstour, Stadtrundfahrt..., Steigen, Doppeldecker-Cabriobus, Fernbusmarkt, Haltepunkten, Aachens, Schülerverkehr, CityTour
Adresse / Anfahrt
Gewerbegebiet Bitzen 2-3
53804 Much
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-15:
(Der Betrieb eines Omnibusunternehmens im Linien- und Reiseverkehr sowie eines Mietwagenunternehmens, insbesondere das Durchführen von Stadtrundfahrten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet Bitzen 2-3, 53804 Much. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Willms Bus Verwaltungs GmbH, Much (Amtsgericht Siegburg HRB 13716), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Willms, Oliver, Neunkirchen-Seelscheid, *21.01.1971; Willms, Ulrike, Neunkirchen-Seelscheid, *27.05.1966.

2016-04-19:
Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Kölner City Tour, 50735 Köln, Geschäftsanschrift: Bremerhavener Straße 25, 50735 Köln. Düsseldorfer City Tour, 40472 Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Mündelheimer Weg 10, 40472 Düsseldorf. Stuttgart City Tour, 70173 Stuttgart, Geschäftsanschrift: Königstraße 1a, 70173 Stuttgart. Hannover City Tour, 30916 Isernhagen, Geschäftsanschrift: Chromstraße 15, 30916 Isernhagen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 22.12.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom 22.12.2015 und des Beschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2015 den Teilbetrieb "Touristik" der Willms Reisen Touristik e.K. mit Sitz in Much (Amtsgericht Siegburg, HRA 5735) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-05-03:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.04.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

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