2016-05-21: (IT-Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, Hard- und Softwarevertrieb und -service, ASP- und Cloud-Lösungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schlegelleithe 6, 91320 Ebermannstadt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wimmer ITK Systemhaus Verwaltungs GmbH, Ebermannstadt (Amtsgericht Bamberg HRB 8552).
2016-07-20: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.06.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafter und Ausgliederungserklärung des Inhabers des übertragenden Handelsgeschäfts jeweils vom selben Tag das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens der Firma ITK Systemhaus e.K., Inhaber Michael Wimmer mit dem Sitz in Ebermannstadt übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-15: Firma geändert, nun: Wimmer IT GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Eggolsheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In der Büg 7, 91330 Eggolsheim.
2022-01-18: Die witdacon GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ebermannstadt ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.