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Winkhardt + Spinder GmbH & Co. KG

Wahlurnen, Demokratiedienstleister, Deckelschloss..., Einwurfschlitzverschluss, Auswahlmöglichkeit, Sicherheitsplombe, Rollenboden, Synergie, Erfindergeistes, Inhouse-Druck
Adresse / Anfahrt
Ernsthaldenstraße 53
70565 Stuttgart
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-19:
(Druck und Kuvertierung von Dokumenten, Durchführung von Wahlen aller Art, soweit diese nicht einer besonderen behördlichen oder gesetzlichen Genehmigung bedürfen, sowie IT-Dienstleistungen einschließlich Software-Entwicklungen nebst aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ernsthaldenstraße 53, 70565 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Winkhardt + Spinder Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 764234), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-04:
Der Einzelkaufmann Wolfgang Winkhardt hat als Inhaber der Firma "Direct Mail Service Winkhardt e. K.", Stuttgart das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme des Grundbesitzes (Ernsthaldenstraße 53, 70565 Stuttgart, eingetragen im Grundbuch von Vaihingen, Blatt 8538, BV 1 und 2) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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