2012-10-10: (Gewerbsmäßige Beherbergung und Bewirtung von Gästen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Handel mit Geschenkartikeln und Souvenirs). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Klammweg 2, 83242 Reit im Winkl. Inhaber: Becker-Schönhuber, Dagmar, Reit im Winkl, *04.03.1960. Entstanden durch Verschmelzungsverträge je vom 29.08.2012, sowie des Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen je vom selben Tag der Berggasthof Sonnen-Alm Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Reit im Winkl (Amtsgericht Traunstein HRB 16249) und der Berggasthof Sonenn-Alm Betriebsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Traunstein HRB 3084) auf das Vermögen des Alleingesellschafters Dagmar Becker-Schönhuber. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.