2006-07-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2006. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Pumpen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Winter, Thomas, Hahnbach, *25.03.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Speck Pumpen Hilpoltstein GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Pumpen, insbesondere von Speck Pumpen.
2006-08-04: Die Gesellschaft hat Unternehmensteile der Speck Pumpen Daniel Speck & Söhne GmbH & Co. KG mit Sitz in Hilpoltstein (Amtsgericht Nürnberg HRA 2835 - nachstehend Veräußerer) erworben. Die Gesellschaft hat die Firma geändert und führt Bestandteile der Firma des Veräußerers in der neuen Firma. Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers auf den Erwerber ist ausgeschlossen.
2006-11-10: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Pumpenfabrik Hilpoltstein GmbH.
2011-04-29: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Autobahn L2, 91161 Hilpoltstein. Prokura geändert, nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Keil, Elke, geb. Schroll, Fürth, *21.06.1963.
2022-02-03: Die Winter.pumpen GmbH mit dem Sitz in Hilpoltstein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-22: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Winter.pumpen GmbH.