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Winterer + Mohr Architektinnen GmbH

Leistungsphasen, HOAI, BauprojekteProjektentwicklung..., Restauratorische, Projektsteuerung
Adresse / Anfahrt
Marienstraße 19/20
10117 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-18:
Firma: Winterer und Mohr Architektinnen GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Marienstraße 19/20, 10117 Berlin Gegenstand: Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß § 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in der Fassung vom 03.07.2009 (GVBl. 301) und der in der Firma genannten Berufsbezeichnung im Wesentlichen entspricht. Das Erbringen von Leistungen auf dem Gebiet der Architektur und Generalplanungsleistungen sowie Planungen verschiedenster Art auf dem Gebiet des Bauwesens unter Beachtung der nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Mohr, Irene, *13.10.1961, Schwielowsee OT Caputh; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Winterer, Karin, *26.10.1960, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.10.2012; mit Änderung vom 18.04.2013;16.07.2013 in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 17 (Schlussbestimmungen).

2013-07-23:
Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Winterer + Mohr Architektinnen GmbH.

2017-01-04:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 .