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Winzer vom Weinsberger Tal eG
74245 LöwensteinDE
1x Adresse:
Obere Wasenstraße 60
73035 Göppingen
Obere Wasenstraße 60
73035 Göppingen
mind. 27 Mitarbeiter
15x HR-Bekanntmachungen:
2007-06-18:
Bestellt als Vorstandsmitglied: Helmut Gottlob Gotthilf, Sommer, Löwenstein, *11.04.1954. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Heller, Ernst, Weingärtner, Löwenstein.
2009-01-26:
Die Generalversammlung vom 28.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2010-12-27:
Gewählt als Vorstandsmitglied: Stettner, Michael, Löwenstein, *09.10.1970. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Wagner, Karl-Hermann, Weingärtner, Löwenstein.
2011-08-22:
Bestellt als Vorstand: Keppler, Martin, Löwenstein, *13.03.1959. Nicht mehr Vorstand: Stein, Jochen, Eberstadt, *13.08.1975. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Helmut Gottlob Gotthilf, Sommer, Löwenstein, *11.04.1954. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2011 (übertragender Rechtsträger) und 30.06.2011 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Eberstadt eG", Eberstadt (Amtsgericht Stuttgart GnR 100030) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-29:
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2011 (übertragender Rechtsträger) und 30.06.2011 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtner Willsbach eG", Obersulm (Amtsgericht Stuttgart GnR 100010) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-29:
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2011 (übertragender Rechtsträger) und 30.06.2011 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Eschenau eG", Obersulm (Amtsgericht Stuttgart GnR 100072) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-05:
Bestellt als Vorstand: Stein, Jochen, Eberstadt, *13.08.1975.
2011-12-19:
Die Generalversammlung vom 28.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Winzer vom Weinsberger Tal eG.
2013-04-15:
Die Generalversammlung vom 19.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 37 Abs. 1 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung zu den Geschäftsanteilen der Genossen: Der Geschäftsanteil beträgt 1.000,00 EUR. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2014-08-11:
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2014 (übertragender Rechtsträger) und 18.06.2014 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Weiler bei Weinsberg eingetragene Genossenschaft", Obersulm (Amtsgericht Stuttgart GnR 100112) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-04:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Stettner, Michael, Löwenstein, *09.10.1970.
2018-08-07:
Die Generalversammlung vom 29.05.2018 hat die Änderung der Satzung in §2(3) (Zweck und Gegenstand), § 3 (1) und (1) d) (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 a) bis c) (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Überschrift) (Tod eines Mitglieds), § 9 (1) b), c), d), e), g), h) und letzter Satz, § 9 (4) (Ausschluss), § 10(1) (Auseinandersetzung), § 11 h), i),j) (Rechte der Mitglieder), § 12 e), f), g) (Pflichten der Mitglieder), § 16 (2) a) und c) bis l) (Aufgaben und Pflichten des Vorstands) § 18(2) bis (8) (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) § 19(1), (3) (Willensbildung) § 21 Überschrift und § 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder) § 22 Überschrift und § 22 (1) (2) (9) (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats) § 23(1) (c), (d) und (f) bis (m) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) § 24(1), (2), (6) (Zusammensetzung und Auswahl) § 25 (3), (5), (6) (Konstituierung und Beschlussfassung) § 26 (4), (5) (Ausübung der Mitgliedsrechte) § 27(3) (Frist und Tagungsort) § 28 (2) bis (7) (Einberufung und Tagesordnung) §30(f),(h)bis(q)und(s) (Gegenstände der Beschlussfassung) § 31(2) b), (3) (Mehrheitserfordernisse) § 33 (2) (Abstimmung und Wahlen) §34(2)f) (Auskunftsrecht) § 35 (1), (2) (Versammlungsniederschrift) § 38 (2) (Gesetzliche Rücklage) § 39(1), (2) (Andere Ergebnisrücklagen) § 39 (a) (Kapitalrücklage) §42(3), (5) (Jahresabschluss und Lagebericht) § 42 (a) (Überschussverteilung) §43(1), (2) (Verwendung des Jahresüberschusses) § 44(3) (Deckung eines Jahresfehlbetrages) § 46(1) (Bekanntmachungen) und §48 (Mitgliedschaften) beschlossen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. Bestellt als Vorstand: Mosthaf, Dirk, Heilbronn, *06.05.1977.
2020-01-07:
Die Generalversammlung vom 12.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung eines Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 19 (Willensbildung), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte) beschlossen.
2020-04-21:
Die Gesellschaft hat am 16.04.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2022-02-28:
Die Generalversammlung vom 10.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung zu den Geschäftsanteilen der Genossen: Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 EUR. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2007-06-18:
Bestellt als Vorstandsmitglied: Helmut Gottlob Gotthilf, Sommer, Löwenstein, *11.04.1954. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Heller, Ernst, Weingärtner, Löwenstein.
2009-01-26:
Die Generalversammlung vom 28.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2010-12-27:
Gewählt als Vorstandsmitglied: Stettner, Michael, Löwenstein, *09.10.1970. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Wagner, Karl-Hermann, Weingärtner, Löwenstein.
2011-08-22:
Bestellt als Vorstand: Keppler, Martin, Löwenstein, *13.03.1959. Nicht mehr Vorstand: Stein, Jochen, Eberstadt, *13.08.1975. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Helmut Gottlob Gotthilf, Sommer, Löwenstein, *11.04.1954. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2011 (übertragender Rechtsträger) und 30.06.2011 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Eberstadt eG", Eberstadt (Amtsgericht Stuttgart GnR 100030) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-29:
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2011 (übertragender Rechtsträger) und 30.06.2011 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtner Willsbach eG", Obersulm (Amtsgericht Stuttgart GnR 100010) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-29:
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2011 (übertragender Rechtsträger) und 30.06.2011 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Eschenau eG", Obersulm (Amtsgericht Stuttgart GnR 100072) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-05:
Bestellt als Vorstand: Stein, Jochen, Eberstadt, *13.08.1975.
2011-12-19:
Die Generalversammlung vom 28.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Winzer vom Weinsberger Tal eG.
2013-04-15:
Die Generalversammlung vom 19.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 37 Abs. 1 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung zu den Geschäftsanteilen der Genossen: Der Geschäftsanteil beträgt 1.000,00 EUR. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2014-08-11:
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2014 (übertragender Rechtsträger) und 18.06.2014 (übernehmender Rechtsträger) die Genossenschaft "Weingärtnergenossenschaft Weiler bei Weinsberg eingetragene Genossenschaft", Obersulm (Amtsgericht Stuttgart GnR 100112) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-04:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Stettner, Michael, Löwenstein, *09.10.1970.
2018-08-07:
Die Generalversammlung vom 29.05.2018 hat die Änderung der Satzung in §2(3) (Zweck und Gegenstand), § 3 (1) und (1) d) (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 a) bis c) (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Überschrift) (Tod eines Mitglieds), § 9 (1) b), c), d), e), g), h) und letzter Satz, § 9 (4) (Ausschluss), § 10(1) (Auseinandersetzung), § 11 h), i),j) (Rechte der Mitglieder), § 12 e), f), g) (Pflichten der Mitglieder), § 16 (2) a) und c) bis l) (Aufgaben und Pflichten des Vorstands) § 18(2) bis (8) (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) § 19(1), (3) (Willensbildung) § 21 Überschrift und § 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder) § 22 Überschrift und § 22 (1) (2) (9) (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats) § 23(1) (c), (d) und (f) bis (m) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) § 24(1), (2), (6) (Zusammensetzung und Auswahl) § 25 (3), (5), (6) (Konstituierung und Beschlussfassung) § 26 (4), (5) (Ausübung der Mitgliedsrechte) § 27(3) (Frist und Tagungsort) § 28 (2) bis (7) (Einberufung und Tagesordnung) §30(f),(h)bis(q)und(s) (Gegenstände der Beschlussfassung) § 31(2) b), (3) (Mehrheitserfordernisse) § 33 (2) (Abstimmung und Wahlen) §34(2)f) (Auskunftsrecht) § 35 (1), (2) (Versammlungsniederschrift) § 38 (2) (Gesetzliche Rücklage) § 39(1), (2) (Andere Ergebnisrücklagen) § 39 (a) (Kapitalrücklage) §42(3), (5) (Jahresabschluss und Lagebericht) § 42 (a) (Überschussverteilung) §43(1), (2) (Verwendung des Jahresüberschusses) § 44(3) (Deckung eines Jahresfehlbetrages) § 46(1) (Bekanntmachungen) und §48 (Mitgliedschaften) beschlossen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. Bestellt als Vorstand: Mosthaf, Dirk, Heilbronn, *06.05.1977.
2020-01-07:
Die Generalversammlung vom 12.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung eines Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 19 (Willensbildung), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte) beschlossen.
2020-04-21:
Die Gesellschaft hat am 16.04.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2022-02-28:
Die Generalversammlung vom 10.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung zu den Geschäftsanteilen der Genossen: Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 EUR. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.