2009-02-27: Die Generalversammlung vom 28.01.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung) geändert. Firma geändert; nun: Winzergenossenschaft Kraichgau eG. Geschäftsanschrift: Bögnerweg 3, 69168 Wiesloch. Gegenstand geändert; nun: Die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost; der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen.
2010-01-22: Die Generalversammlung vom 24.11.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2009 und 24.11.2009 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft eG -Erzeugergemeinschaft- Dielheim bei Wiesloch", Dielheim (Amtsgericht Mannheim GnR 350050) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-03-11: Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Kilian, Bernd, Malsch, *19.09.1940. Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Müller, Klaus, Malsch, *21.10.1960.
2019-09-13: Die Generalversammlung vom 05.06.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen; es wurde insbesondere § 15 geändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.06.2019 und 05.06.2019 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Mühlhausen eG", Mühlhausen (Amtsgericht Mannheim GnR 350055) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.