2010-05-11: Geschäftsanschrift: Bahnhofsplatz 2, 38723 Seesen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lamprecht, Rainer, Seesen, *25.06.1960; Schaper, Dirk, Osterode, *10.10.1961.
2010-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 4.600.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Prokura erloschen: Cranen, Bernd, Seesen, *15.06.1963.
2015-01-14: Bestellt als Geschäftsführer: Homann, Erik, Seesen, *28.11.1976.
2016-01-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Riehm, Peter, Seesen.
2016-06-30: Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Marktstraße 1, 38723 Seesen.
2017-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Betreibung von Schwimmbädern auf dem Gebiet der Stadt Seesen , der Betrieb von Blockheizkraftwerken sowie das Halten von Beteiligungen, insbesondere an der Harz Energie GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.10.2016 mit der Versorgungsbetriebe Seesen/Harz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Seesen/Harz (Amtsgericht Braunschweig HRB 110827) und der Blockheizkraftwerk und Hallenbad Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Seesen/Harz (Amtsgericht Braunschweig HRB 110866) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.