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Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH

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Adresse / Anfahrt
Adolf-Pompe-Straße 12-15
17109 Demmin, Hansestadt
1x Adresse:

Adolf-Pompe-Straße 12-15
17109 Demmin , Hansestadt


Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Gründung 2015
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Gegenstand, § 3 Stammeinlagen, § 5 Nachschüsse , § 11 Stimmrecht und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung, § 12 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung und § 15 Dauer der Gesellschaft, Austritt beschlossen. Geschäftsanschrift: Warendorfer Straße 20, 17192 Waren (Müritz). Neuer Unternehmensgegenstand: die Betreibung und Verwaltung des Existenzgründerzentrums in der Warendorfer Straße 20 in Waren (Müritz). Die Gesellschaft ist berechtigt, Existenzgründerseminare anzubieten. 2. Die Gesellschaft darf darüber hinaus Geschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können, insbesondere Grundstücke und Beteiligungen erwerben und veräußern, soweit ein öffentlicher Zweck im Sinn der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dies rechtfertigt. Prokura erloschen: Tertel, Reinhold, Neu Schloen, *12.04.1950.

2012-01-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Siebert, Winfried, Göhren-Lebbin, OT Untergöhren, *29.03.1955. Nicht mehr Geschäftsführer: Voigtländer, Hans-Jörg, Waren, *20.12.1950.

2015-03-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere die Änderung in § 1 Firma und Sitz, § 2 Gegenstand sowie § 6 Geschäftsführung beschlossen. Neue Firma: Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH. Demmin. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit dem Ziel, vorhandene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sowie die kulturelle Vielfalt zu erhalten, die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu fördern und die Ertragskraft und den sozialen Zusammenhalt der Region zum allgemeinen Nutzen zu erhalten und zu verbessern. (2) Die Gesellschaft berät Unternehmen, Vereine, Verbände, Bürger und Gebietskörperschaften im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Gebietskörperschaften werden insbesondere bei der örtlichen und überörtlichen Planung von Maßnahmen, die die Wirtschaftskraft der Städte und Gemeinden stärken, unterstützt. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, ein Existenzgründerzentrum in Waren (Müritz) zu betreiben und zu verwalten. Sie kann Welcome Center sowie kulturelle und museale Einrichtungen im Kreisgebiet betreiben oder sich an ihnen beteiligen. (4) Sie darf darüber hinaus Geschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können, insbesondere Grundstücke und Beteiligungen erwerben und veräußern soweit ein öffentlicher Zweck im Sinne der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dies rechtfertigt. (5) Die Gesellschaft kann bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit Unternehmen der privaten Wirtschaft, Vereinen und Verbänden sowie Gebietskörperschaften zusammenarbeiten. Sie übernimmt vorzugsweise koordinierende Funktion, ohne für die Tätigkeit der Kooperationspartner zu haften.

2015-07-20:
Änderung der Geschäftsanschrift: Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin. Nicht mehr Geschäftsführer: Siebert, Winfried, Göhren-Lebbin, OT Untergöhren, *29.03.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Lauffer, Sabine, Baden-Baden, *27.06.1959.

2018-04-27:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.

2018-09-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2018 Teile des Vermögens der Deponie Freidorf GmbH mit Sitz in Waren (Müritz) (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 1995) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung ist mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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