2010-05-04: Entstanden durch Verschmelzung des Wirtschaftsforum Donau-Ries e.V., mit dem Sitz in Donauwörth (Amtsgericht Augsburg VR 51216) mit dem Industrie- und Wirtschaftsförderverband Bayer. Ries e.V., mit dem Sitz in Nördlingen (Amtsgericht Augsburg VR 50650). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.