2013-01-16: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 11.07.2000 mit der ehemaligen Blumen Gastronomie GmbH & Co.KG, übergegangen auf die Convivum GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 94084) ist durch Kündigung zum 31.12.2012 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.