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Witthuhn GmbH

Hein, Treppenbau, Zimmerei..., Holzbau
Adresse / Anfahrt
Feilenhauerstraße 3
51789 Lindlar
1x Adresse:

Klemenseichen 4
51688 Wipperfürth


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in. § 1 Ziffer (1) und mit ihr die Änderung der Firma, § 2 Ziffer (1) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes. sowie in § 6 Ziffer (4) (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) und § 8 Ziffer (2) (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Ferner wurde beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 31.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.08.2005 mit Gerhard Witthuhn e.K., Lindlar beschlossen. Neue Firma: G. Witthuhn Güterverkehr - Baustoffe - Zimmerei - Holzbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Ausführung von Arbeiten jeder Art im Bereich der Zimmerei, Holzbau und Transporte im nationalen und grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr sowie der Handel mit Baustoffen. 31.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und Zustimmungsbeschlusses vom 16.08.2005 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Gerhard Witthuhn, Wipperfürth unter der Firma Gerhard Witthuhn e.K. in Lindlar (AG Köln HRA 22541) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-10-06:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2005 wirksam geworden.