2007-01-18: Geschäftsführer:2. Sieger, Jens-Ahrend, *15.03.1966, Breklum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2007-12-20: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Scherweit, Martinus. 1. Thomsen, Ralf, *01.11.1969, Haselund; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
2008-06-26: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der BGZ Beteiligungsgesellschaft Zukunftsenergien AG mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 1484 HU), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 13.06.2008 und die Hauptversammlung durch Beschluss vom 30.05.2008 zugestimmt haben..
2009-01-08: Geschäftsanschrift eingetragen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2008 ist das Stammkapital auf 84.363,16 EUR umgestellt und unter Änderung von Art. 4 der Satzung um 6,84 EUR auf 84.370,00 EUR erhöht worden. Der Gesellschaftsvertrag wurde neu gefasst. Geändert wurde u.a. Art. 2 (Gegenstand). Gegenstand des Unternehmens ist jetzt die Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen zur Nutzung regenerativer Energien..
2011-08-04: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschaft vom selben Tage sowie des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2011 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BGZ Beteiligungsgesellschaft Zukunftsenergien AG mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 1484 HU) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..