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Wittmer GmbH Schlosserei Metallbau

Feuerwürfel, EDELSTAHLBAU, Treppe..., SONDERBAU, IMAGEFILME, ÜBERDACHUNGEN, GELÄNDER, Balkongeländer, BALKONE
Adresse / Anfahrt
Ludwig-Kegel-Straße 15
79853 Lenzkirch
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-09-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2014. Geschäftsanschrift: Ludwig-Kegel-Straße 15, 79853 Lenzkirch. Gegenstand: Die Planung und Fertigung individueller Konstruktionen im Metallbau, insbesondere in den Bereichen Balkon- und Geländerbau, Stahlbau, Stahlkonstruktionen sowie Blechbearbeitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Wittmer, Markus, Lenzkirch, *17.08.1964; Wittmer, Andreas Harald, Lenzkirch, *09.03.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Metallbau" mit allen dazugehörigen Aktiva und Passiva, aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hans und Harald Wittmer GmbH", Lenzkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 320150) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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