Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Witzleben Apotheken OHG

Apotheke/Drogerie, Hämophilie, E-Rezept..., Krebstherapie, Homecare, Hepatitis, Blisterservice, HIV-Patienten, Blog-Beiträge, Cannabis
Adresse / Anfahrt
Kaiserdamm 26
14057 Berlin
2x Adresse:

Kaiserdamm 24
14057 Berlin


Turmstraße 21
10559 Berlin


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-30:
Firma: Witzleben Apotheken oHG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kaiserdamm 26, 14057 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Christl, Patricia, *25.05.1984, Berlin; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Winhausen, Christian, *08.01.1971, Berlin; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft

2021-05-05:
Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 1. Zweigniederlassung Witzleben Apotheke 24 Filialapotheke der Witzleben Apotheke 26 Inh. Witzleben Apotheken oHG 14057 Berlin Kaiserdamm 24, 14057 Berlin; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Neuhaus, Claudia, *21.05.1967, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter vom selben Tage das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Witzleben Apotheke 26 Inh. Claudia Neuhaus e.K. mit Niederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 3583 B) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing