2012-02-06: Genossenschaft. Satzung vom 22.11.2011. Gegenstand: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Insfrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Friebe, Bernd Franz Johann, Waldshut-Tiengen, *04.08.1948; Lindemann, Karin, geb. Brose, Waldshut-Tiengen, *22.06.1944; Rappe, Hans-Werner Fritz, Waldshut-Tiengen, *13.12.1948.
2017-07-11: Bestellt als Vorstand: Roos, Meike, Waldshut-Tiengen, *21.03.1985. Nicht mehr Vorstand: Lindemann, Karin, geb. Brose, Waldshut-Tiengen, *22.06.1944.
2020-08-31: Die Generalversammlung vom 24.06.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Insfrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
2022-07-28: Die Generalversammlung vom 12.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 43 (Prüfung) beschlossen.