2020-01-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2019. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 1, 78476 Allensbach. Gegenstand: Vorrangiger Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung, eine sichere Wohnversorgung für breite Schichten der Bevölkerung in Allensbach sicherzustellen. Dabei soll die kommunale Siedlungspolitik durch städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Gesellschaft kann ferner bauliche Maßnahmen und Initiativen ergreifen, die der Förderung der Wirtschaft in der Gemeinde Allensbach, insbesondere der Existenzgründung, dienen. Die Gesellschaft errichtet, erwirbt, modernisiert, betreut, bewirtschaftet und verwaltet in Allensbach gelegene Immobilien. Sie kann alle in den Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadtentwicklung und der Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, entwickeln, belasten und - in untergeordnetem Umfang - veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Stich, Jonathan, Steißlingen, *31.03.1985; Weiss, Stefan Werner, Allensbach, *04.02.1989, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Wohn- und Gewerbeförderung Allensbach OHG", Allensbach gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-18: Bestellt als Geschäftsführer: Speiermann, Matthias, Kreuzlingen / Schweiz, *01.09.1988. Nicht mehr Geschäftsführer: Stich, Jonathan, Steißlingen, *31.03.1985.