2017-12-18: Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Gesellschaft kann ferner als Bauträger Wohnungsbau betreiben. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Geänderte Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung der §§ 2 , 6 (Geschäftsführung), 8 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 9 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 12 (Wirtschaftsplan und Finanzplan), 13 (Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung), 14 (Prüfung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.