2012-03-29: Eingetragene Genossenschaft. Gegenstand des Unternehmens: Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, betreuen und vermitteln; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Leberkern, Markus, Wenzenbach, *08.11.1972; Scheil, Dieter, Bad Abbach, *06.10.1948; Weiß, Karl, Regensburg, *08.01.1942. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des St. Wolfgangs-Bauverein e.V. mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg VR 199).
2014-08-15: Die Generalversammlung vom 23.06.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Wohnbau St. Wolfgangsbauverein eG. Die Baugenossenschaft St. Wolfgang eG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg GnR 591) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 mit Nachtrag vom 11.07.2014 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 23.06.2014 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 23.06.2014 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-08-20: Firma von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Wohnbau St. Wolfgang eG.