2021-08-10: Genossenschaft. Satzung vom 01.06.2021. Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Nachschusspflicht: Das Mindestkapital beträgt 90% der in der Bilanz ausgewiesenen Summe der Geschäftsguthaben. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Drews, Harald, Bad Säckingen, *28.03.1965; Dr. Oechslein, Christine Renate, geb. Nordhoff, Bad Säckingen, *22.04.1963.