2013-01-30: Die Wohner GmbH mit dem Sitz in Günthersleben-Wechmar (Amtsgericht Jena HRB 111178) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-01-30: Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Wohner GmbH mit dem Sitz in Günthersleben-Wechmar und die Änderungen der §§ 4 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführer) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.