2017-08-01: Gegenstand der Firma: 1) Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
3) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
4) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient und die Beteiligungen eine untergeordnete Hilf- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Vertretungregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Vorstand: Vorstand: 1.
Dr. Hamidovic-Baumgarten, Jasna, *28.11.1962, Heikendorf; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 18.11.2016.
2021-01-19: Vorstandsmitglied: 2. Gruschka-Borchardt, Roswitha, *14.07.1955, Schwentinental; Vorstandsmitglied: 3. Will, Manfred, *22.10.1959, Schwentinental; Nicht mehr Vorstand: 1. Dr. Hamidovic-Baumgarten, Jasna; Rechtsform: Die Satzung ist am 15.10.2020 geändert in § 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss, Mindestkapital, Auseinandesetzung) und § 8 (Bekanntmachungen). Als nicht eingetragen wird bekannt gegeben: Den Gläubigern der Genossenschaft ist nach § 22 Genossenschaftsgesetz im Hinblick auf die Herabsetzung der Geschäftsanteile oder die Aufhebung der Verpflichtung der Mitglieder, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.