2013-12-17: Die Vertreterversammlung vom 26.06.2013 hat die Neufassung der Satzung insgesamt und dabei insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) beschlossen. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzugnsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Nachschusspflicht für Genossenschaftsmitglieder im Falle der Insolvenz der Genossenschaft ist ausgeschlossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2019-09-18: Die Vertreterversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.