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Wohnstättengenossenschaft Wetter eG

Unternehmen, WSG, Mieterapp..., Wohnungunternehmen, Vorgangs
Adresse / Anfahrt
Gartenstraße 32
58300 Wetter (Ruhr)
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-18:
Die Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (neu eingefügt) (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 30 (jetzt 31) (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung), 44 (Auflösung) beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

2007-10-12:
Nicht mehr Vorstand: Haller, Lothar, Kaufmann, Wetter (Ruhr).

2008-07-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Putsch, Andrea, Wetter, *04.11.1967.

2018-08-02:
Nicht mehr Vorstand: Brause, Jürgen, Hagen, *13.08.1953. Bestellt zum Vorstand: Dittmann, Ralph, Breckerfeld, *26.03.1961.

2019-08-20:
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 30 a wurde neu eingefügt, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 43 und 44 beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-11-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schlauch, Andrea, Wetter, *04.11.1967.

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