2008-12-02: Die Generalversammlung vom 20.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde auch geändert: in § 1 (Firma und Sitz) die Schreibweise des Rechtsformzusatzes sowie § 2 (Gegenstand). Firma nun: Wohnungsbau und Siedlungswerk Werkvolk eG. Unternehmensgegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Sie kann Spareinlagen hereinnehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme der Begründung und Aufrechterhaltung des Nutzungsverhältnisses einer Genossenschaftswohnung zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen in gemeinsamer Sitzung die Voraussetzungen.
2009-02-17: Bestellt zum weiteren Vorstand: Hüttl, Andrea, Freudenberg, *26.04.1970.
2018-04-18: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Erlbacher, Christian, Amberg, *18.06.1972.
2018-07-06: Die Generalversammlung vom 05.05.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 4 , 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines Mitglieds), 11 (Auseinandersetzung), 14 (Überlassung von Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer Anteile), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 39 (Rücklagen), 42 (Bekanntmachungen) und 43 (Prüfung).