2005-08-25: Die Wohnungsgenossenschaft Lößnig eG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig GnR 434) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2005 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 14.07.2005 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 23.06.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen. Die Wohnungsgenossenschaft "Heiterblick" eG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig GnR 444) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2005 und des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 28.06.2005 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 23.06.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2008-02-28: Die Vertreterversammlung vom 05.12.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, einrichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
2010-09-09: Die Vertreterversammlung vom 28.06.2010 hat u.a. die Änderung der §§ 21 (Vorstand) der Satzung beschlossen. Änderung der Vertretungsbefugnis für Vorstand: Keim, Jörg, Langenwolschendorf, *06.11.1962, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-21: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Belastung von Grundstücken: Rasch, Uwe, Markkleeberg, *07.02.1968.
2016-01-08: Die Vertreterversammlung vom 03.12.2015 hat die Änderung des § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter) der Satzung beschlossen.
2017-07-28: Die Vertreterversammlung vom 26.06.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
2018-01-12: Änderung der Vertretungsbefugnis zum Vorstand: Böttger, Jörg, Leipzig, *22.01.1966; Rasch, Uwe, Markkleeberg, *07.02.1968, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-28: Die Wohnungsgenossenschaft eG Hartha mit dem Sitz in Hartha (Amtsgericht Chemnitz GnR 100214) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2018 und des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 11.06.2018 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 25.06.2018 mit der Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.