2006-09-14: Die WGS Wohnungsgenossenschaft Salzwedel eG mit dem Sitz in Salzwedel (Amtsgericht Stendal, GnR 53) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 27.07.2006 und Mitgliederversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.07.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-08-04: Die Vertreterversammlung vom 28.06.2008 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsnormen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geburtsdatum ergänzt: Vorstand: Martin, Walter, Salzwedel, *12.05.1948; Wiesenack, Renate, geb. Kraft, Salzwedel, *15.07.1944. Geburtsdatum errgänzt: Vorstand: Masepohl, Mayk, Salzwedel, *24.09.1963.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht)Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
2010-08-16: Die Wohnungsgenossenschaft Mieste eingetragene Genossenschaft mit dem Sitz in Mieste (Amtsgericht Stendal GnR 36) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2010 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung der übernehmenden Genossenschaft vom 22.04.2010 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 08.04.2010 mit der Genossenschaft verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-06: Die Vertreterversammlung vom 25.06.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen.Geändert wurden: §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Vertreterversammlung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
2020-10-15: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dömeland, Helge, Salzwedel OT Pretzier, *04.09.1962.
2021-02-11: Die Vertreterversammlung vom 10.09.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden §§ :21 (Vorstand) und 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Ausgeschieden: Vorstand: Meise, Ulrich, Oebisfelde, *29.06.1958.
2022-03-25: Die Generalversammlung vom 20.12.2021 hat die Änderung der Satzung in den § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) und § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) beschlossen.