2007-11-13: Die Satzung ist am 04.07.2007 geändert und neu gefasst..
2008-12-09: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Keller, Jürgen; Vorstand: 3. Prof. Dr. Dietrich, Volkmar, *27.03.1945, Potsdam.
2010-12-07: Die Satzung ist am 14.06.2010 geändert in § 21 Abs.2 (Vorstand)..
2011-03-22: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Stampka, Herbert.
2012-07-05: Vorstand: Lauck, Holger, *24.10.1974, Potsdam; mit der Befugnis die Genossenschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten
2012-11-28: Nicht mehr Vorstand: Prof. Dr. Dietrich, Volkmar
2015-11-24: Nicht mehr Vorstand: Lauck, Holger; Vorstand: Brüning, Franz Bernhard, *21.02.1953, Potsdam
2016-02-03: Nicht mehr Vorstand: Brüning, Franz Bernhard; Vorstand: Ronneburg, Anja, *09.05.1980, Berlin
2018-04-17: Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder zu angemessenen Nutzungsentgelten. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Beteiligung an Einrichtungen dieser Art ist in jeder Rechtsform zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. Rechtsform: Die Satzung ist am 09.10.2017; 20.11.2017 geändert in den §§ 2 (Gegenstand) 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) 7 (Kündigung der Mitgliedschaft) 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens) 11 (Ausschließung eines Mitgliedes) 12 (Auseinandersetzung) 13 (Rechte der Mitglieder) 14 (Recht auf wohnliche Versorgung) 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) 21 Vorstand) 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) 23 (Aufgaben und Sorfaltspflichten des Vorstandes) 24 (Aufsichtsrat) 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates) 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates) 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates) 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat)30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung von Vertretern) 32 (Einberufung von Vertreterversammlung) 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) 35 (mehrheitserfordernisse) 39 (Rücklagen) 43 (Prüfung) 45 (Inkraftsetzen) XIII. (Anlagen zur Satzung, Beschränkungen für Kredite nach § 49 Genossenschaftsgesetz).
2018-08-17: Gegenstand der Firma: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder zu angemessenen Nutzungsentgelten.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Beteiligung an Einrichtungen dieser Art ist in jeder Rechtsform zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
(3) Die Genossenschaft kann Bauten und Grundstücken nur mit der Zustimmung der Vertreterversammlung veräußern.
(4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Land Brandenburg.
(5) Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Satzung ist am 18.06.2018 geändert in den §§ 2 (Gegenstand) 20 (Organe) 28 (Gegenstände der gemeisamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat) 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) 35 (Mehrheitserfordernis) und neu gefasst.
2018-10-22: Gegenstand der Firma: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder zu angemessenen Nutzungsentgelten.
(2) Die Genossenschaft kann Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Beteiligung an Einrichtungen dieser Art ist in jeder Rechtsform zulässig.
(3) Die Genossenschaft kann Bauten und Grundstücke nur mit der Zustimmung der Vertreterversammlung veräußern.
(4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Land Brandenburg.
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Eintragung lfd. Nr.14 bezüglich des Gegenstandes ist von Amts wegen ergänzend eingetragen.
2019-09-29: Die Satzung ist am 17.06.2019 geändert in § 33.