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Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG

Dienstleister, Sehma, Cranzahl..., Grünhain, Havariedienste, Sanitär/Heizung, Raschau, Mietersprechzeiten, Fa Elektrobau
Adresse / Anfahrt
Barbara-Uthmann-Ring 162
09456 Annaberg-Buchholz
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2005-09-08:
Die Generalversammlung vom 30.06.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand der Genossenschaft), 5 (Eintrittsgeld), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechts der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses),43 (Prüfung) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzugehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtung und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Ausgeschieden: Vorstand: Horn, Jürgen, Mildenau, *18.08.1940. Die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Lauter/Sachs. e.G. mit dem Sitz in Lauter (Amtsgericht Chemnitz GnR 373) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2005 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 01.07.2005 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 30.06.2005 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2006-01-05:
Ausgeschieden: Vorstand: Preißig, Dieter, Annaberg-Buchholz, *29.12.1940. Bestellt: Vorstand: Kreißl, Ulrich, Annaberg-Buchholz, *14.02.1953; Kube, Monika, Annaberg-Buchholz, *11.02.1961. Prokura erloschen: Kube, Monika, Annaberg-Buchholz, *11.02.1961.

2006-11-09:
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Burkhardtsdorf/Kemtau eG mit dem Sitz in Burkhardtsdorf (Amtsgericht Chemnitz GnR 62) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2006 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 12.04.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 22.09.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-08-09:
Die Wohnungsbaugenossenschaft Raschau eG mit dem Sitz in Raschau (Amtsgericht Chemnitz GnR 327) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2007 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 15.06.2007 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 20.06.2007 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2008-07-17:
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2008 hat die Neufassung der Satzung (insbesondere in § 2 bezüglich Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtung und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.

2010-08-05:
Ausgeschieden: Vorstand: Kreißl, Ulrich, Annaberg-Buchholz, *14.02.1953. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kreißl, Ulrich, Annaberg-Buchholz, *14.02.1953.

2013-08-01:
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2013 hat die Änderung der §§ 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat) und 43 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die Wohnungsgenossenschaft "Frieden" eG mit dem Sitz in Crottendorf (Amtsgericht Chemnitz GnR 359) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2013 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 15.06.2013 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 21.06.2013 mit der Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-07-27:
Die Wohnungsgenossenschaft Gelenau eG mit dem Sitz in Gelenau/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz GnR 49) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2016 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 09.06.2016 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 17.06.2016 mit der Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-01-09:
Ausgeschieden: Vorstand: Schneider, Joachim, Zwönitz, *02.04.1949. Bestellt: Vorstand: Nötzel, Anja, Annaberg-Buchholz, *15.02.1982.

2017-06-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Leschner, Daniela, Wolkenstein OT Hilmersdorf, *30.01.1973. Prokura erloschen: Kreißl, Ulrich, Annaberg-Buchholz, *14.02.1953.

2019-07-26:
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 ( Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

2022-04-08:
Ausgeschieden: Vorstand: Nötzel, Anja, Annaberg-Buchholz, *15.02.1982. Bestellt: Vorstand: Leschner, Daniela, Wolkenstein, *30.01.1973. Prokura erloschen: Leschner, Daniela, Wolkenstein OT Hilmersdorf, *30.01.1973. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Seifert, Kathrin, Annaberg-Buchholz, *25.08.1979.

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