2006-12-22: Nicht mehr Vorstand: Kowalski, Ewald, Gelsenkirchen, *07.01.1938. Bestellt zum Vorstand: Werner, Hans, Gelsenkirchen, *28.09.1941.
2009-02-10: Die Vertreterversammlung vom 25.06.2008 hat die Neufassung der Satzung und damit insbesondere die Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand) und des § 43 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Arbeiten übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Von Amts wegen berichtigt: Keine Nachschusspflicht. Der Geschäftsanteil beträgt 310,00 Euro. Höchstzahl der Geschäftsanteile pro Mitglied 10. Veröffentlichungen der Genossenschaft erfolgen in der WAZ Westdeutschen Allgemeinen Zeitung oder deren Rechtsnachfolgerin.
2012-12-12: Nicht mehr Vorstand: Apholz, Manfred, Bundesbahn-Obersekretär, Gelsenkirchen; Werner, Hans, Gelsenkirchen, *28.09.1941. Gewählt zum Vorstand: Cunz, Torsten Arndt, Gelsenkirchen, *02.07.1963; Kessel, Thomas, Gelsenkirchen, *05.11.1961.
2017-08-14: Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederverversammlung vom 31.05.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2017 mit der Baugenossenschaft "Wohnungsbau" e.G. verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-11-14: Gewählt zum Vorstand: Csaki, Richard, Gelsenkirchen, *22.02.1947.
2018-06-22: Nicht mehr Vorstand: Csaki, Richard, Gelsenkirchen, *22.02.1947.