2009-09-10: Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2009 hat u. a. die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Neue Firma: Wohnungsbaugenossenschaft Kamenz eG. Die Firma ist geändert.
2010-08-26: Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
2012-08-16: Die Wohnungsgenossenschaft e.G. Pulsnitz mit dem Sitz in Pulsnitz (Amtsgericht Dresden GnR 55) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2012 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 26.06.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 30.06.2012 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.