2008-08-11: Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2008 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewischaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben Übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschafftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Änderung des § 15 (wesentlicher Inhalt)Geschäftsanteile und Geschättsguthaben(1 Der Geschäftsanteil beträgt 156,00 EUR(2) Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitritiserklärung durch Ubernahrne von 1 Geschäftsanteil.3) Jedes Mitglied, dem eine Wohnung/ ein Geschäftsraum überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu leisten.Weitere Geschäftsanteile sind gemäß der Wohnungsgröße/ Geschäftsraumgröße wie folgt zu leisten:für eine 1 - Raumwohnung 3 weitere Anteile; für eine 2 - Raumwohnung 5 weitere Anteile; für eine 2 1/2- Raumwohnung 7 weitere Anteile; für eine 2 2/2- Raumwohnung 8 weitere Anteile; für eine 3 - Raumwohnung 8 weitere Anteile; für eine 3 1/2- Raumwohnung 9 weitere Anteile.Bei Wohnungsgrößen/Geschaftsraumgrößen mit einem weiteren halben Zimmer 1 weiteren Anteil und jedes weitere Zimmer mit 2 weiteren AnteilenDiese Anteile sind Pflichtanteile.Die für die Überlassung einer Wohnung/der Geschäftsräume festgesetzten weiteren Geschäftsanteile sind spätestens bis zum Bezug der Wohnung zu zahlen(4) Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Zahlungen in Teilbeträgen zulassen, jedoch sind in diesem Fall innerhalb von 3 Monaten nach Zulassung der Beteiligung 16,00 Euro/Geschäftsanteil (mindestens 1/10 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu stellen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
2014-01-13: Die Generalversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden die §§ 15 (Geschäftsanteile und Geschäftguthaben), 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 21 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 29 (Mitgliederversammlung), 32 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 36 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 41 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
2014-02-19: Die Generalversammlung vom 27.06.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden die §§ 15 (Geschäftsanteile und Geschäftguthaben), 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 21 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 29 (Mitgliederversammlung), 32 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 36 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 41 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.